Dies ist die deutsche Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die englische Version ist hier zu finden: General Terms and Conditions.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
BJJ Lab GmbH

1. Vertrag
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der BJJ Lab GmbH („BJJ Lab“) und ihren Mitgliedern. Mit dem Erwerb einer Mitgliedschaft oder der Nutzung der Anlagen akzeptiert das Mitglied diese AGB sowie die geltenden Hausregeln. Mitgliedschaftsrechte sind persönlich und nicht übertragbar.

2. Leistungen
Eine gültige Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an den regulären Trainingseinheiten sowie zur Nutzung der Trainingsanlagen während der publizierten Öffnungszeiten. Leistungen, die nicht ausdrücklich in der Mitgliedschaft enthalten sind, insbesondere Privatlektionen, Events, Getränke oder Merchandise, sind kostenpflichtig.

3. Mitgliedschaftsdauer, Verlängerung und Zahlung
Mitgliedschaften werden als befristete Mitgliedschaften angeboten (z. B. 1, 6 oder 12 Monate). Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn diese vom Mitglied aktiv über das persönliche BJJ Lab Online Konto aktiviert wird. Die Mitgliedschaft ist im Voraus oder über einen vereinbarten automatisierten Ratenzahlungsplan für die gesamte Laufzeit zu bezahlen. Der Trainingszugang setzt einen erfolgreichen Zahlungseingang voraus. Bei ausbleibender Zahlung kann BJJ Lab den Zugang nach einer angemessenen Frist, in der Regel bis zu 7 Tagen, pausieren, bis die Zahlung erfolgt ist. Nichtteilnahme am Training oder Nichtnutzung der Anlagen begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.

4. Pausierung der Mitgliedschaft
Eine Pausierung der Mitgliedschaft ist ausschliesslich bei Schwangerschaft, Verletzung oder Krankheit mit Trainingsunfähigkeit oder bei einem Auslandsaufenthalt von mindestens 8 aufeinanderfolgenden Wochen möglich. Kurzreisen und Ferien gelten nicht als Pausierungsgrund. Pausierungen sind nur bei 6-Monats- und 12-Monats-Mitgliedschaften möglich; 1-Monats-Mitgliedschaften können nicht pausiert werden. Der Antrag ist vor Beginn der Pausierung oder innerhalb von 7 Tagen nach Eintritt des entsprechenden Umstands zu stellen. Rückwirkende Pausierungen sind ausgeschlossen, ausgenommen medizinisch begründete Fälle. Während einer genehmigten Pausierung verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend.

5. Vorzeitige Beendigung durch das Mitglied
Befristete Mitgliedschaften können nicht aus ordentlichen Gründen vorzeitig beendet werden. Eine vorzeitige Beendigung kann bewilligt werden, wenn das Mitglied dauerhaft umzieht und sich dadurch eine einfache Wegzeit von mehr als 90 Minuten zum Gym ergibt, oder wenn eine medizinische Situation eine dauerhafte Teilnahme am Training verunmöglicht, wobei ein Arztzeugnis erforderlich ist. Bei genehmigter vorzeitiger Beendigung werden die Mitgliedschaftskosten auf Basis der effektiv genutzten Zeit unter Anwendung der entsprechenden kürzeren Laufzeittarife neu berechnet. Allfällige Differenzen sind auszugleichen oder werden zurückerstattet.

6. Beendigung durch BJJ Lab
BJJ Lab ist berechtigt, eine Mitgliedschaft aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung zu beenden, insbesondere bei Verstössen gegen die Hausregeln, sicherheitsrelevantem Verhalten oder Missachtung von Anweisungen des Personals. Vorausbezahlte Gebühren werden anteilsmässig für die nicht genutzte Laufzeit zurückerstattet.

7. Bild- und Mediennutzung
Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass während Trainings, Events oder Wettkämpfen erstellte Foto- und Videoaufnahmen für Kommunikations- und Marketingzwecke von BJJ Lab verwendet werden dürfen. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.

8. Kommunikation
Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre persönlichen und Kontaktangaben aktuell zu halten. Mitteilungen gelten als zugestellt, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebenen Kontaktdaten versendet wurden.

9. Änderungen
BJJ Lab behält sich vor, diese AGB sowie die Hausregeln anzupassen. Änderungen treten mit ihrer Publikation in Kraft.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.


Version: 01.2026